Mietbedingungen
Gundsätzlich gilt für alle "Tagesgäste und Saisoncamper" die aktuelle Fassung der "Campingplatz - Ordnung". Diese muß von jedem Gast explizit anerkannt und per Unterschrift bestätigt werden. Erst wenn diese Formalität bei der Anmeldung erfüllt wird, können wir Sie als Gast auf unserem Campingplatz begrüßen.
Wir haben nachfolgend unsere "Campingplatz - Ordnung" für Sie zur Ansicht offen gelegt, um allen Anforderungen in bezug auf maximale Tranzparenz gerecht zu werden.
| Campingplatz - Ordnung (gültig für alle Campingplatznutzer): |
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Die Mieter haben den von Ihnen gemieteten Stellplatz sowie die Gemeinschaftseinrichtungen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Es dürfen auf dem Campingplatzgelände grundsätzlich keine offenen Feuerstellen (Lagerfeuer etc.) betrieben werden. Kleine Grillfeuer sind unter ständiger Aufsicht erlaubt. Äste und oder Sträucher dürfen nicht abgeschnitten werden. Die Kraftfahrzeuge der Mieter sind nur auf den von dem Vermieter ausdrücklich bestimmten Flächen abzustellen. Zu einem gemieteten Stellplatz gehört grundsätzlich nur 1 Kfz. – Stellplatz. Besucher- und / oder Gäste – Kfz. dürfen grundsätzlich nicht auf dem Campingplatz – Gelände abgestellt werden sondern nur auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz – Gelände. Die sanitären Anlagen und die sonstigen Gemeinschaftsanlagen des Campingplatzes stehen den Mietern in dem Zustand zur Verfügung, in welchem sie sich bei Abschluß des Mietvertrages befunden haben. Die Mieter haben vor Abschluß des Mietvertrages die Anlagen besichtigt und sich mit dem vorgefundenen Zustand einverstanden erklärt. Die Mieter sind verpflichtet dem Vermieter / Verwalter Tages- und / oder Nachtbesuch zu melden. Für jeden Besucher ist eine zusätzliche Gebühr laut Aushang an den Vermieter zu zahlen. Die Mieter haben ihre Besucher / Gäste etc. dazu anzuhalten, diese Campingplatz – Ordnung strikt zu befolgen. Die Mieter haften dem Vermieter für alle Schäden die von ihm selbst oder von seinen Besuchern / Gästen verursacht werden. Auf dem Campingplatz ist eine tägliche Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr strikt einzuhalten. Während dieser Zeit sind lautstarke Unterhaltungen, Musik etc. auf ein Minimum zu reduzieren und zwar so, das sie von einem vorhandenen Stellplatz - Nachbarn nicht mehr zu hören sind. Des weiteren ist es strikt verboten während dieser Zeit laute elektrische Geräte und / oder Motoren in Betrieb zu nehmen, Rasen zu mähen etc.! Das Befahren des Campingplatzes mit einem Pkw hat während dieser Zeit grundsätzlich zu unterbleiben. Während der Aufbauzeit der Saison – Camper vom 01. April bis 15. Mai, sowie während der Abbauzeit der Saison – Camper vom 15. September – 31. Oktober eines jeden Jahres gilt die tägliche Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ausnahmsweise nur Sonntags. Die absolute Nachtruhe bleibt von dieser Ausnahmeregelung unberührt. Auf dem Campingplatz ist eine tägliche absolute Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr strikt einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit gelten alle Verbote wie in dem vorhergehenden Absatz beschrieben. Partys, Feiern, Feste, Geburtstage etc. dürfen mit vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Vermieter / Verwalter an den Wochenendtagen Freitag / Samstag durchgeführt werden, längstens jedoch nur solange wie sich kein Mieter / Gast über die Lautstärke beschwert. Sollte eine Beschwerde beim Vermieter / Verwalter eingehen sind diese berechtigt die Feier sofort abzubrechen. Während der Dauer der absoluten Nachtruhe (22.00 – 07.00 Uhr) ist der an der Einfahrt des Campingplatzes befindliche Schlagbaum geschlossen zu halten. Die Benutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die den Mietern durch Einbruch und / oder höhere Gewalt sowie durch mutwillige Sachbeschädigung Dritter entstehen. Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen sind auf dem Gelände des Campingplatz grundsätzlich an der Leine zu führen. Bei dem Wasser auf den auf dem Campingplatz vorhandenen Wasserhähnen handelt es sich um Trinkwasser. Es darf grundsätzlich nicht dazu verwendet werden um z. B. Blumen und / oder Pflanzen zu gießen, den Rasen zu sprengen, sowie Zelte / Kraftfahrzeuge / Wohnwagen / Wohnmobile zu waschen. Der Vermieter / Verwalter ist berechtigt gegenüber jedem Mieter und / oder Besucher / Gast des Campingplatzes der gegen diese Campingplatz – Ordnung verstößt (insbesondere mehrfach) einen sofortigen Platzverweis auszusprechen sowie dem Mieter ggf. fristlos zu kündigen. Ein Verzeichnis aktueller Notruf – Nummern ist für alle Mieter / Besucher / Gäste etc. öffentlich ausgehängt an den Info – Tafeln sowie an der Infotafel der Anmeldung. Die nächste öffentlich erreichbare Telefonzelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Campingplatzes (ca. 5 Fußminuten) im Ort Stolzenau am Marktplatz. |
| Sonstiges: |
| Stand: 01.01.2011 / Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. |